Wissen

Immobilie verkaufen: Ablauf in 9 Schritten – vom Entschluss bis zur Schlüsselübergabe

Der Verkauf einer Immobilie läuft in neun Schritten ab: Unterlagen sammeln, Marktwert ermitteln, Energieausweis beschaffen, Exposé erstellen, vermarkten, Besichtigungen führen, Käufer prüfen, Kaufvertrag beim Notar beurkunden, Schlüssel übergeben. Von der Entscheidung bis zur Schlüsselübergabe vergehen in der Region Heilbronn üblicherweise drei bis sechs Monate.

Wer zum ersten Mal ein Haus oder eine Wohnung verkauft, unterschätzt meist nicht den Aufwand, sondern die Reihenfolge. Wird die Wertermittlung vor dem Sammeln der Unterlagen gemacht, fehlen belastbare Zahlen. Wird das Exposé vor dem Energieausweis erstellt, darf die Anzeige so nicht geschaltet werden. Dieser Leitfaden beschreibt den Ablauf so, wie er in der Praxis funktioniert – Schritt für Schritt.

Schritt 1: Unterlagen zusammentragen

Der Verkauf beginnt nicht mit dem Preis, sondern mit dem Aktenordner. Ohne vollständige Unterlagen lässt sich weder ein realistischer Wert ermitteln noch ein belastbares Exposé erstellen – und der Notar kann den Vertrag nicht vorbereiten.

  • Aktueller Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt des Amtsgerichts)
  • Flurkarte und Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Baupläne, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung
  • Energieausweis (siehe Schritt 3)
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan, Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen mit Rechnungen
  • Bei vermieteten Objekten: laufende Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind und wo sie liegen, listet die Checkliste der Verkaufsunterlagen. Rechnen Sie für die Beschaffung zwei bis vier Wochen ein. Grundbuchamt und Bauaktenarchiv arbeiten nicht auf Zuruf, und gerade Protokolle von Eigentümerversammlungen kommen erfahrungsgemäß erst nach mehrfacher Nachfrage bei der Hausverwaltung.

Schritt 2: Den realistischen Marktwert ermitteln

Der häufigste und teuerste Fehler ist ein zu hoch angesetzter Startpreis. Eine Immobilie, die monatelang unverkauft im Portal steht, gilt bei Interessenten schnell als Problemobjekt – und wird am Ende oft unter Wert verkauft, weil nachträgliche Preissenkungen als Schwäche gelesen werden.

Für die Bewertung sind drei Verfahren üblich: das Vergleichswertverfahren (bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern), das Sachwertverfahren (bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern) und das Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern). Welches Verfahren passt, hängt von Objektart und Nutzung ab – die Unterschiede erklärt der Beitrag Verkehrswert einer Immobilie ermitteln.

Eine erste Einschätzung erhalten Sie über unsere kostenlose Immobilienbewertung. Für gerichtsfeste Zwecke – etwa bei Erbauseinandersetzung oder Scheidung – braucht es dagegen ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen.

Schritt 3: Energieausweis beschaffen – bevor die Anzeige online geht

Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Verkauf in aller Regel Pflicht, und er wird an drei Stellen gebraucht: Die Pflichtangaben daraus müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen, spätestens bei der Besichtigung ist er den Interessenten vorzulegen, und nach dem Vertragsabschluss ist er dem Käufer zu übergeben. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Wer ihn erst kurz vor dem Notartermin besorgt, hat die Reihenfolge verpasst: Die Anzeige durfte so nicht geschaltet werden. Deshalb steht dieser Schritt vor der Vermarktung und nicht danach.

Schritt 4: Exposé und Fotos erstellen

Das Exposé entscheidet darüber, ob eine Anzeige überhaupt angeklickt wird. Aufbau, Pflichtangaben und Fototipps stehen im Beitrag Exposé für die Immobilie erstellen. Es enthält Grundrisse, saubere Fotos bei Tageslicht, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis, Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Ausstattung sowie eine ehrliche Beschreibung von Zustand und Lage.

Ehrlich heißt: bekannte Mängel gehören hinein. Verschwiegene Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren, können auch bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss zur Haftung führen – arglistiges Verschweigen ist vom Ausschluss nicht gedeckt.

Schritt 5: Vermarkten

Die Vermarktung läuft über Immobilienportale, die eigene Website, den regionalen Interessentenpool und – je nach Objekt – über die diskrete Ansprache vorgemerkter Kaufinteressenten. Gerade bei gefragten Lagen ist der stille Verkauf oft schneller und ruhiger als die öffentliche Anzeige. Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie auf unserer Seite zum Immobilienverkauf.

Schritt 6: Besichtigungen durchführen

Einzelbesichtigungen bringen bessere Gespräche als Sammeltermine, kosten aber mehr Zeit. Wichtig ist die Vorbereitung: aufgeräumte Räume, gelüftet, alle Unterlagen griffbereit, der Energieausweis zur Vorlage bereit. Fragen zu Heizung, Dach, Fenstern, Feuchtigkeit und Nebenkosten kommen zuverlässig – wer sie mit Belegen beantworten kann, verhandelt aus einer stärkeren Position.

Schritt 7: Käufer prüfen – Bonität vor Handschlag

Bevor ein Notartermin vereinbart wird, gehört die Finanzierungsbestätigung der Bank auf den Tisch. Platzt die Finanzierung nach der Beurkundung, entstehen Notarkosten, die trotzdem fällig werden, und das Objekt ist am Markt „verbrannt“. Diese Prüfung ist der unauffälligste und zugleich wirksamste Schritt im ganzen Ablauf.

Schritt 8: Kaufvertrag und Notartermin

Ein Immobilienkaufvertrag ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Entwurf muss den Beteiligten in der Regel zwei Wochen vor dem Termin vorliegen – diese Frist dient Ihrem Schutz und sollte nicht verkürzt werden. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Beitrag Notartermin beim Hausverkauf.

Zu den Kaufnebenkosten: Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 Prozent des beurkundeten Kaufpreises und wird üblicherweise vom Käufer getragen. Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen meist bei rund 1,5 bis 2 Prozent. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Ende 2020 der Grundsatz der Provisionsteilung: Der Verkäufer kann die Maklerkosten nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen – Details im Beitrag Maklerprovision: Wer zahlt sie?.

Schritt 9: Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt erforderliche Genehmigungen ein und löscht gegebenenfalls Altlasten wie Grundschulden. Erst danach fordert er den Kaufpreis an. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang – gemeinsam mit einem Übergabeprotokoll, in dem alle Zählerstände festgehalten werden.

Was das für Heilbronn und die Region bedeutet

Der Ablauf ist bundesweit gleich, die Rahmenbedingungen sind es nicht. Für Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg und Bad Friedrichshall gelten die Bodenrichtwerte des zuständigen Gutachterausschusses – abrufbar über das Landesportal BORIS-BW. Diese Werte sind die einzige amtliche Grundlage für die Lagebewertung; Schätzungen aus Online-Rechnern ersetzen sie nicht.

Praktisch relevant ist außerdem, dass die Nachfrage im Stadtgebiet Heilbronn und im Umland spürbar anders verläuft als im Main-Tauber-Kreis mit Bad Mergentheim, Wertheim, Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim. Wer im ländlicheren Raum verkauft, sollte längere Vermarktungszeiten einplanen und den Startpreis besonders sorgfältig ansetzen – dort verzeiht der Markt einen überhöhten Einstieg deutlich weniger als in der Stadt.

Wie lange dauert der Verkauf insgesamt?

Von der Entscheidung bis zur Schlüsselübergabe vergehen realistisch drei bis sechs Monate: etwa vier Wochen für Unterlagen und Bewertung, zwei bis drei Monate Vermarktung und Besichtigungen, danach vier bis acht Wochen von der Beurkundung bis zur Kaufpreiszahlung. Objekte mit Erbengemeinschaft, Wohnrecht oder Sanierungsstau brauchen länger.

Eine kompakte Übersicht zum Abhaken finden Sie in unseren kostenlosen Immobilien-Checklisten.

Steuern: die Zehnjahresfrist im Blick behalten

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder veräußert, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Ausgenommen sind Objekte, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurden. Wie sich die Frist genau berechnet, steht im Beitrag Spekulationsfrist bei Immobilien. Ob sie in Ihrem Fall greift, klären Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater – nach der Beurkundung lässt sich daran nichts mehr ändern.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: August 2026.

Mit oder ohne Makler verkaufen?

Der Privatverkauf spart Provision und kostet Zeit. Realistisch fallen an: die Beschaffung aller Unterlagen, eine belastbare Wertermittlung, professionelle Fotos, das Schalten und Pflegen der Anzeigen, die Vorauswahl der Anfragen, Einzelbesichtigungen meist am Abend oder am Wochenende, die Bonitätsprüfung und die Abstimmung mit dem Notar. Wer berufstätig ist und nicht vor Ort wohnt, unterschätzt vor allem den letzten Punkt.

Dagegen steht: Seit der Reform Ende 2020 trägt der Verkäufer bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher mindestens die Hälfte der Maklerkosten. Die Frage ist damit weniger „sparen oder zahlen“ als vielmehr, ob ein sauber geführter Prozess den Preisunterschied einspielt. Bei erklärungsbedürftigen Objekten – Sanierungsstau, Erbengemeinschaft, vermietete Wohnung, Wohnrecht im Grundbuch – ist die Antwort in der Praxis meist eindeutig.

Die fünf teuersten Fehler im Ablauf

  1. Zu hoher Startpreis. Die ersten zwei bis drei Wochen bringen die meiste Aufmerksamkeit. Wer sie mit einem Fantasiepreis verbrennt, verkauft später schlechter als bei realistischem Einstieg.
  2. Unterlagen erst auf Nachfrage. Fehlende Teilungserklärung oder Wohnflächenberechnung bremsen ernsthafte Interessenten aus – und die kommen selten ein zweites Mal.
  3. Energieausweis zu spät. Die Pflichtangaben müssen bereits in der Anzeige stehen, nicht erst beim Notar vorliegen.
  4. Keine Bonitätsprüfung. Eine geplatzte Finanzierung nach der Beurkundung kostet Zeit, Notargebühren und Marktwert.
  5. Mängel verschweigen. Arglistig verschwiegene Mängel sind vom vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht gedeckt – die Haftung bleibt beim Verkäufer.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf meiner Immobilie?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne mit Grundrissen, Wohnflächenberechnung und Energieausweis sind die Basis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan und die Höhe der Instandhaltungsrücklage hinzu. Bei vermieteten Objekten zusätzlich die laufenden Mietverträge.

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?

Realistisch drei bis sechs Monate: rund vier Wochen für Unterlagen und Bewertung, zwei bis drei Monate für Vermarktung und Besichtigungen, danach vier bis acht Wochen von der Beurkundung bis zur Kaufpreiszahlung. Erbengemeinschaften, Wohnrechte oder Sanierungsstau verlängern den Zeitraum.

Ist ein Energieausweis beim Immobilienverkauf Pflicht?

Ja, nach dem Gebäudeenergiegesetz in aller Regel. Die Pflichtangaben müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen, spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen, und nach Vertragsabschluss ist er dem Käufer zu übergeben. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Ende 2020 der Grundsatz der Provisionsteilung. Der Verkäufer trägt mindestens die Hälfte der Maklerkosten und kann sie nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises und ist landesweit einheitlich. Sie wird üblicherweise vom Käufer getragen. Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen meist bei rund 1,5 bis 2 Prozent.